Für Personen, die nie gearbeitet haben, aber mit einem verstorbenen Ehegatten verheiratet sind oder verheiratet waren, besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen. Diese Leistung ermöglicht es dem überlebenden Ehegatten, einen Teil oder die gesamte Altersrente seines verstorbenen Ehegatten zu erhalten. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach den Beiträgen, die der verstorbene Ehegatte während seines Erwerbslebens geleistet hat.
Zusätzliche Sozialhilfe:
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