In Frankreich kann jeder über 65 Jahre (oder über 60 Jahre im Falle von Arbeitsunfähigkeit) die Mindestaltersrente, auch bekannt als Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA), beziehen. Diese Leistung ist für ältere Menschen gedacht, die nicht genügend Beiträge für eine volle Rente geleistet haben. Die Höhe des ASPA variiert je nach familiärer Situation und den finanziellen Mitteln der Person, garantiert jedoch ein Mindesteinkommen, um ein menschenwürdiges Leben im Ruhestand zu gewährleisten.
Hinterbliebenenrente:
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